Schwerbehindertenvertretung Personalrat
Dürener Service Betrieb
Amt 10
Kita Helene Helming
Dürener Service Betrieb
Amt 20
Kita Im Eschfeld
Amt 37
Amt 61
Dürener Service Betrieb
Städt. Heinrich-Böll-Gesamtschule (Amt 40)
Amt 51
Dürener Service Betrieb
Amt 51
Dürener Service Betrieb
Amt 65
Amt 20
Städt. Realschule Bretzelnweg (Amt 65)
Kita City Kids
Amt 66
Amt 51
Kita Nordstadt Piraten
Dez. V
Dez. III
Burgau-Gymnasium (Amt 40)
Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten in Einrichtungen oder in Betrieben des Öffentlichen Dienstes. Seine Existenz basiert auf dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Der Personalrat wird von den Mitarbeiter*innen der jeweiligen Einrichtung/en gewählt. Seine Aufgabe ist es, die Rechte der Beschäftigten gegenüber den Arbeitgeber*innen zu wahren und zu fördern und ihre Interessen zu vertreten. Der Personalrat vermittelt zwischen den Angestellten und der Leitung öffentlicher Einrichtungen, indem er sich für die Belange der Mitarbeitenden einsetzt, bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mitwirkt und darauf achtet, dass die geltenden Gesetze, Tarifverträge und Vereinbarungen eingehalten werden. Zudem bietet er Arbeitnehmer*innen Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen und unterstützt sie bei Problemen. Der Personalrat möchte zur Förderung eines guten Arbeitsklimas beitragen und bei Konflikten im Arbeitsalltag mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Der Personalrat arbeitet mit den Arbeitgeber*innen zum Wohle der Beschäftigten zusammen. Konkret heißt das, dass er sich beispielsweise um Anliegen kümmert wie:
Der Personalrat muss Versetzungen zustimmen und wird bei der Gestaltung der Arbeitsplätze gefragt. Sie helfen auch, wenn der Vorwurf von Mobbing im Raum steht oder sich jemand falsch eingruppiert fühlt.
Der Personalrat bestimmt über Arbeitsbeginn und –ende, Überstunden, Teil- oder Gleitzeit.
Der Personalrat achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsmöglichkeiten erhalten. An Prüfungen kann er beratend teilnehmen.
Der Personalrat hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Einführung und Anwendungen von technischen Einrichtungen geht, die beispielsweise dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen- wie etwa IT-Systeme, eine neue Software oder Überwachungskameras.
Der Personalrat achtet darauf, dass die geltenden Tarifverträge eingehalten werden.
Die Aufgabe des Personalrats ist es, den gesetzlichen Arbeitsschutz im Betrieb effektiv umzusetzen, um Arbeitsunfälle zu verhindern und Berufskrankheiten zu verhüten, Gesundheitsgefahren abzuwenden und den Umwelt- und Arbeitsschutz zu gewährleisten. Er ist bestrebt, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und Arbeitsabläufe und die Arbeitsumgebung mitzugestalten.
Der Personalrat hat Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei Maßnahmen der Personalpolitik wie Einstellungen, Versetzungen, Beurteilungen, Kündigungen, bei der Personalplanung und Beschäftigungssicherung.
Ver.di unterstützt ihre Mitglieder bei Personalratsangelegenheiten und berät sie auch vor Ort bei allen Fragen, die mit dieser Aufgabe zusammenhängen. Auch bei den Wahlen steht ver.di den Personalratsmitgliedern wie Kandidierenden und dem Wahlvorstand mit Rat und Tat zur Seite. Die enge Kooperation zwischen ver.di und den Personalratsmitgliedern ist ein wichtiges Fundament, um Arbeitnehmer*innenrechte durchsetzen zu können.
Ver.di bietet beispielsweise verschiedene Schulungen und Weiterbildungen für Personalratsmitglieder an, die relevante rechtliche, ökonomische oder soziale Themen abdecken, um Mitglieder in ihrer Rolle zu stärken und effektivere Verhandlungsführer*innen auszubilden. Weiter stellt ver.di rechtliche Expertise zur Verfügung, die in arbeitsrechtlichen Belangen oder bei Konflikten mit den Arbeitgeber*innen wertvoll sein kann. Auch bei Tarifverhandlungen werden die Personalräte von ver.di unterstützt, indem die Gewerkschaft Verhandlungsmacht und Expertise einbringt. Die Gewerkschaft möchte sich durch Unterstützungsleistungen auch dafür einsetzen, dass die Position des Personalrats innerhalb der Organisation gestärkt ist und seine Effektivität bei der Vertretung der Interessen der Beschäftigten zu erhöhen.